[ Auszug: (1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit
dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende
ist von der ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]